Ambulant Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen ist ein ambulantes Angebot für Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben, und die als Folge von Krankheit oder Behinderung Unterstützung in unterschiedlichsten Lebensbereichen suchen. In diesen Fällen greift ein individuell ausgerichtetes Betreuungskonzept, das eine möglichst eigenständige Lebensführung eröffnen soll. Die Betroffenen werden aktiv in diesen Prozess mit einbezogen. Das Ziel: vorhandene Fähigkeiten ausschöpfen, eigene Kräfte aktivieren und neue Perspektiven entdecken. So werden frische Energien und eine bessere Lebensqualität geschaffen – sowohl für die Klienten als auch für deren Angehörige.

Angebot

Unser Angebot richtet sich an Menschen mit psychischer Erkrankung oder Mehrfachdiagnosen. Dabei arbeiten wir lösungs- und ressourcenorientiert.

Das Spektrum umfasst:

  • Hilfe bei der Strukturierung des Alltags
  • Unterstützung bei der Organisation des Haushalts
  • Überblick bei finanziellen Angelegenheiten
  • Begleitung zu Ämtern und Behörden
  • Anleitung bei der Bearbeitung von Anträgen, Formularen und Schriftverkehr
  • Koordination von medizinischen und therapeutischen Behandlungen
  • Hilfe in akuten Konflikt- und Krisensituationen
  • Beratung bei der Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen
  • Anregungen und Unterstützung bei der Entwicklung von Freizeitaktivitäten

Die nächsten Schritte

  • Sie nehmen Kontakt mit uns auf und wir vereinbaren einen Termin.
  • In einem ersten persönlichen Gespräch wird Ihre individuelle Situation betrachtet und geklärt, welcher Bedarf an Unterstützung vorliegt.
  • Ein individueller Hilfeplan wird erstellt: hier werden Bedürfnisse, Wünsche, Ziele und Methoden für unsere Arbeit festgehalten.
  • Dieser Hilfeplan wird zusammen mit einem Sozialhilfe-Grundantrag beim Landschaftsverband Rheinland eingereicht.
  • Nach Erhalt der Kostenzusage wird ein Betreuungsvertrag geschlossen.

Kosten

Wir erbringen als privater Anbieter Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach §§ 99, 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m § 78 SGB IX (§ 53, 54 SGB XII in der Fassung bis 31.12.2019). 
Wir haben mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) eine entsprechende Leistungs- und Prüfungsvereinbarung für den Bereich der Sozialen Teilhabe (früher: Ambulant Betreutes Wohnen) für Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung geschlossen. Hierin wird auch die Höhe der Vergütung der einzelnen Fachleistungsstunden geregelt.
Finanziert werden diese Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vom LVR, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – sprechen Sie uns gerne darauf an.

Unsere Leistungen können selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.

Wir arbeiten als freier und unabhängiger Träger und sind vom Landschaftsverband Rheinland als Leistungserbringer anerkannt.

Wir sind Mitglied im bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.